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Koninklijk Belgisch Kano Verbond

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UNFAHRBARE FLÜSSE WO DEN VERKEHR DAS GANSE JAHR ZUGELASSEN IST

UNFAHRBARE FLÜSSE VON ERSTER KATEGORIE, WOVON BEFAHRUNG ERLAUBT IST VON 1 OKTOBER BIS 15 MARZ

19. MÄRZ 2009 - Erlass der Wallonischen Regierung Regelung des Verkehrs auf und in den Wasserläufen

Die fahrbarheit kunnen sie hier nachsehen.

Ungeachtet ein Fluss aus Beilage 1C vom Gesetz aus 2009 grün ist, kann es trotzdem sein das dieser Fluss nicht befahrbar ist, weil er zu wenig Wasser hat. Der Grund hierfür ist das es für diese Flüsse aus Beilage 1C der Gesetzgeber kein Minimum Pegel angegeben hat. Es gibt nur eine Angabe des Maximum Pegels. Es handelt sich hierbei um den unteren Abschnitt der Salm, der westlichen und östlichen Ourthe, der Vierre und der Lesse unterhalb von Daverdisse.

 >  Gesetz für die Belgischer Kanuverband für 2022-2025 (um das Boot zu mitnehmen)
 >  Algemeine gesetz von 19 martz 2009 zum kanufahren im Ardennen
 >  Algemeine gesetz von 28 dezember 1967

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